Bundesarbeitsgericht Urteil vom 23. Januar 2019 Vierter Senat - 4 AZR 544/17 - ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR544.17.0 I. Arbeitsgericht Dortmund Urteil vom 17. März 2016 - 6 Ca 3106/15 - II. Landesarbeitsgericht Hamm Urteil vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1216/16 - Entscheidungsstichwort : Eingruppierung eines stellvertretenden Bereichsleiters in einer Spielbank Hinweis e des Senats: Parallelentscheidung zu führender Sache - 4 AZR 539/17 - ; ohne Tatb e- stand und Entscheidungsgründe ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR544.17.0 - 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 4 AZR 544/17 2 Sa 1216/16 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Januar 2019 URTEIL Freitag , Urkundsbea mtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin, Revisionsklägerin und Revisionsbeklagte, pp. Kläger, Berufungsbeklagter, Revisionsbeklagter und Revisionskläger, hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Januar 2019 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof . Dr. Treber, den Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Klug sowie die ehrenamtliche Richterin Schuldt und den ehrenamtlichen Richter Widuch für Recht erkannt: - 2 - 4 AZR 544/17 ECLI:DE:BAG:2019:230119.U.4AZR544.17.0 1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gege n das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. Oktober 2017 - 2 Sa 1216/16 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu Nr. 1 wie folgt klargestellt wird: Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger ab dem 1. Feb ruar 2017 nach der Entgel t- gruppe 8 (Punkte 32) des Entgeltrahmentarifvertrags für die festvergüteten Arbeitnehmer/innen der Westdeu t- sche Spielbanken GmbH & Co . KG in der Spi eltechnik und in der Kasse idF vom 12. Oktober 2012 zu verg ü- ten. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Klä ger zu 45 % und die Beklagte zu 55 %, die des B e- rufungsverfahrens der Kläger zu 48 % und die Beklagte zu 52 %. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 61 % und die Beklagte zu 39 %. Von Rechts wegen! Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Paralle l- ve r fahren - 4 AZR 539/17 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO) . Treber W. Reinfelder Klug Schuldt Widuch 1
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