BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 309 /1 5 vom 3. November 201 5 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung u.a. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3 . November 201 5 einstimmig b e- schlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 10. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler z um Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Aus - lagen zu tragen. - 2 - Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesan walts vom 4. August 2015 bemerkt der Senat zu der vom Revisionsführer als Aufklärungsrü ge (vgl. Revision s- begründung S. 2, 125, 134) erhobenen verfahrensrechtlichen Beanstandung : Maßgeblich ist das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten. Hier kann der Sachverständige etwaige Mängel, die seinem vorbereitenden Gutachten noch angehaftet haben können, ausgeräumt haben, was der Senat zumal die vom Rev i- sionsführer behaupteten Mängel aus dem Urteil nicht ersichtlich sind ohne eine ihm verwehrte Rekonstruk tion der Hauptverhandlung weder überprüfen noch feststellen kann. Auch die vorbehalten e Anordnung von Sicherungsverwahrung weist keinen Rechtsfehler auf. Anders als in den Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB ist für die Anordnung der Sicherungsverwahrung na ch § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB im Fall der Verhängung einer Gesamtstrafe als Vorverurteilung nicht eine Vorverurteilung zu einer Einzelstrafe von mindestens drei Jahren erforderlich. Eine entsprechend hohe Gesamtfreiheitsstrafe genügt jedenfalls dann, wenn die ser ausschließlich Katalog - taten zugrunde liegen. Nichts anderes gilt wie hier für eine Einheitsjugendstrafe als Vorverurteilung (BGH, Urteil vom 25. November 2005 2 StR 272/05, BGHSt 50, 284, 293 f.). Sost - Scheible Roggenbuck Cierniak Mutzbauer Que ntin
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