BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 76/05 vom 12. Juli 2007 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. hier: Antrag des Verteidigers auf Pauschverg374tung - 2 - Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anh366rung des Beschwerdef374hrers am 12. Juli 2007 be-schlossen: Der Antrag des Verteidigers, Rechtsanwalt W. aus Recklinghausen, vom 3. November 2005 auf Bewilligung einer Pauschverg374tung f374r das Revisionsverfahren wird zur374ckge-wiesen. Gr374nde: Der Vertreter der Bundeskasse hat zu dem Antrag wie folgt Stellung ge-nommen: 1 "Dem Antrag des Wahlverteidigers auf Bewilligung einer 374ber die gesetzlichen Geb374hren hinausgehenden Pauschgeb374hr f374r das Revisionsverfahren trete ich entgegen. Nach meinem Verst344ndnis handelt es sich um ein durch-schnittliches Revisionsverfahren und deshalb sind die Wahl-anwaltsgeb374hren ausreichend." Dem schlie337t sich der Senat an. Tepperwien Maatz Athing Ernemann Sost-Scheible
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