1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. August 2011 – 19 Sa 748/11 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet, § 313a ZPO.
Müller-Glöge
Laux
Biebl
R. Rehwald
Bürger