BPatG 25308.05BUNDESPATENTGERICHTIM NAMEN DES VOLKES5 Ni 11/09(Aktenzeichen)URTEILVerkündet am23. September 2009…In der Patentnichtigkeitssache…betreffend das deutsche Patent 198 44 904- 2 -hat der 5. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. Mai 2009 und 23. September 2009 durch die Richterin Schuster sowie die Richter Dipl.-Ing. Bork, Gutermuth, Dipl.-Ing. Bülskämper und Dipl.-Ing. Dr.-Ing. Höchstfür Recht erkannt:I. Das deutsche Patent 198 44 904 wird dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass die Patentansprüche folgende Fassung er-halten:1. Vakuumpumpe, für Bremskraftverstärker-Anlagen in Kraftfahrzeugen, mit einem von der Brennkraftmaschi-ne des Kraftfahrzeugs antreibbaren Rotor, über den ein Flügel in einem Gehäuse in Rotation versetzbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (1) aus Kunststoff besteht und einstückig ausgebildet ist, wo-beider im Spritzgußverfahren hergestellte Rotor (1) einen durchgehenden Schlitz (3) aufweist, in dem der eine Flügel in Durchmesserrichtung verlagerbar ist, sowiemindestens einen randoffenen Hohlraum (23), welcher von der dem Antrieb abgewandten Stirnseite (5) des Rotors (1) eingebracht ist,der Rotor (1) zwei Lager (13, 21) aufweist, wobei der Durchmesser mindestens eines der Lager (21, 13) kleiner ist als der Rotordurchmesser im Bereich des Schlitzes (3), und- 3 -der Rotor (1) mindestens eine quer oder im wesentli-chen quer zur Längsmittelachse (29) des Rotors (1) verlaufende geschlossene Wand aufweist.2. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Hohlräume (23, 23A, 23B, 23C) vorgesehen sind, die jeweils von einer Stirnseite (5, 17) des Rotors (1) eingebracht sind und sich vorzugsweise bis in den mittleren Bereich des Rotors (1) erstrecken.3. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Wan-dungen des Rotors (1) eine geringe Dicke aufweisen.4. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Über-gang zwischen zwei eine unterschiedliche Dicke auf-weisenden Wandbereichen des Rotors (1) stetig, vor-zugsweise stufenlos ist.5. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ro-tor (1) mindestens ein Lager (13, 21) aufweist, dessen Durchmesser kleiner, vorzugsweise nur geringfügig kleiner ist, als der Rotordurchmesser im Bereich des Schlitzes (3), in dem der Flügel verlagerbar ist.- 4 -6. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ro-tor (1) ein Lager (21) aufweist, dessen Durchmesser gleich groß ist, wie der Rotordurchmesser im Bereich eines Schlitzes (3), in dem der Flügel verlagerbar ist.7. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durch-messer mindestens eines der Lager (21, 13) wesent-lich kleiner als der Rotordurchmesser im Bereich des Schlitzes (3) ist.8. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ro-tor (1) mindestens zwei nebeneinander angeordnete Hohlräume (23A, 23B, 23C) aufweist, die durch eine Rippe (31) voneinander getrennt sind.9. Vakuumpumpe nach Anspruch 8, dadurch gekenn-zeichnet, dass die Rippe (31) dünner als die übrigen Wandbereiche des Rotors (1) ist.10. Vakuumpumpe nach einem der vorhergehenden An-sprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ro-tor (1) über eine von der Scheibe (37) gebildeten Kupplung (35) mit einem Drehmoment beaufschlagbar ist.11. Vakuumpumpe nach Anspruch 10, dadurch gekenn-zeichnet, dass das Verhältnis zwischen der Dicke (b) und dem Durchmesser (d) der Scheibe (37) im Be-reich von 0,1
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