- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 5 AZR 565/10 4 Sa 219/10 Landesarbeitsgericht München Im Namen des Volkes! Verkündet am 22. Februar 2012 ANERKENNTNISURTEIL Metze, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Ver-handlung vom 22. Februar 2012 durch den Vizepräsidenten des Bundesar-beitsgerichts Dr. Müller-Glöge, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux, - 2 - 5 AZR 565/10 den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Biebl sowie die ehrenamtliche Richte-rin Reinders und den ehrenamtlichen Richter Ilgenfritz-Donné für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts München vom 26. August 2010 - 4 Sa 219/10 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21. Januar 2010 - 7 Ca 2151/09 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 847,79 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz aus 708,64 Euro seit dem 27. Juni 2009, aus 139,15 Euro seit dem 8. Oktober 2009 und aus dem Restbetrag seit dem 1. November 2009 zu zahlen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tra-gen. Von Rechts wegen! Müller-Glöge Laux Biebl Reinders Ilgenfritz-Donné
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