- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 5 AZR 257/11 11 Sa 568/10 Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Mai 2012 URTEIL Metze, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungsbeklagter und Revisionskläger, pp. 1. Beklagter zu 1., Berufungskläger zu 1. und Revisionsbeklagter zu 1., 2. Beklagte zu 2., Berufungsklägerin zu 2. und Revisionsbeklagte zu 2., - 2 - 5 AZR 257/11 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 16. Mai 2012 durch den Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Dr. Müller-Glöge, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Biebl sowie die ehrenamtlichen Richterinnen Röth-Ehrmann und Christen für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2011 - 11 Sa 568/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-tet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl S. Röth-Ehrmann A. Christen 1
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