- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 5 AZR 458/12 15 Sa 67/11 Landesarbeitsgericht Baden - Württemberg Im Namen des Volkes! Verkündet am 26. Juni 2013 URTEIL Metze , Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 26. Juni 2013 durch den Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Dr. Müller - Glöge, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux, den Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Biebl sow ie den ehrenamtlichen Richter Pollert und die ehrenamtliche Richterin Mattausch für Recht erkannt: - 2 - 5 AZR 458/12 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Lande s- arbeitsgerichts Baden - Württemberg vom 17. Januar 2012 - 15 Sa 67/11 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläg er hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzic h- tet , § 313a ZPO . Müller - Glöge Laux Biebl Pollert Mattausch 1
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