- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 5 AZR 327/10 17/7 Sa 1865/09 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Februar 2011 URTEIL Metze, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der Beratung vom 23. Februar 2011 durch den Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts Dr. Müller-Glöge, die Richterin am Bundesarbeitsgericht Dr. Laux, den Richter - 2 - 5 AZR 327/10 am Bundesarbeitsgericht Dr. Biebl sowie die ehrenamtlichen Richter Kessel und Zoller für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17/7 Sa 1865/09 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe ver-zichtet (§ 313a ZPO). Müller-Glöge Laux Biebl Kessel Zoller 1
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