5 StR 114/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 10. Mai 2007 in der Strafsache gegen wegen Beihilfe zur gef344hrlichen K366rperverletzung - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2007 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. August 2006, soweit es diesen Angeklagten betrifft, gem344337 247 349 Abs. 4 StPO aus den zutreffenden Gr374nden der Antragsschrift des Gene-ralbundesanwalts mit den zugeh366rigen Feststellungen auf-gehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Ent-scheidung, auch 374ber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zur374ckverwiesen. Basdorf Gerhardt Raum Brause J344ger
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