5 StR 162/13 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 11. Dezember 20 1 3 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Kapitalanlagebetrugs u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 11. Dezember 20 13 , a n der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter Basdorf, Richter Dölp, Richter Prof. Dr. König, Richter Dr. Berger, Richter Bellay als beisitzende Richter, Bundesanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt M . als Verteidiger des Angeklagten R . , Rechtsanwältin S . als Verteidiger in des Angeklagten T . , Justiz angestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, - 3 - für Recht erkannt: Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landge richts Braunschweig vom 21. September 2012 we r- den verworfen. Die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten da - durch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staat s- kasse zu tragen. Von Rechts wegen G r ü n d e Das Landgericht hat wegen Kap italanlagebetrugs die Angeklagten R . und G . jeweils zu einer Geldst rafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro , d en Angeklagten T . zu einer Geldstrafe von 120 Tages - sätzen zu je 100 Euro verurteilt. Zur Entschädigung für überlange V erfa h- rens dauer hat das Landgericht je 30 Tagessätze der Geldstrafe n als vol l- streckt erkannt. Die Revisionen dieser drei Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 9. Oktober 2013 nach § 349 Abs. 2 StPO verworfen. Von we i teren Anklagev orwürfen der Untreue bzw. der Beihilfe hierzu hat das Landgericht alle Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Gegen die Freisprüche und die Rechtsfolge n entscheidung in den Ve r- urteilungsfällen richten sich die zuungunsten der Angeklagten eingelegten und auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revisio - 1 2 - 4 - nen der Staatsanwaltschaft . D ie vom Generalbundesanwalt nicht vertret e- ne n Rechtsmittel sind aus den Gründen der Antragsschrift des Genera l- bundesanwalts offensichtlich unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. Basdorf Dölp König Berger Bellay
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