5 StR 269/01 (alt: 5 StR 226/99) BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 7. November 2001 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 7. Nove m - ber 2001 , an der teilgenommen haben: Vorsitzende Richterin Harms, Richter Häger, Richter Dr. Raum, Richter Dr. Brause, Richter Schaal als beisitzende Richter, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Justiz angestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, - 3 - für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 25. Januar 2001 wird verwo r - fen. Die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch dem Ang e - klagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen G r ü n d e Das Landgericht hat den Angeklagten nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung (BGH wistra 2000, 219) sowie anschließender Te i - leinstellung des Verfahrens im Hinblick auf die vom Senat aufgehobenen Schuldsprüche nunmehr wegen Steuerhinterziehung in 31 Fllen sowie w e - gen versuchter Steuerhinterziehung und wegen Betruges zu einer G e - samtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Gegen diese Gesamtstrafe, der eine Einsatzstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie weitere 32 Einzelstrafen zwischen 40 Tagess t - zen Geldstrafe und zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe zugru n - deliegen, wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision. - 4 - Die vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Revision ist offe n - sichtlich unbegrndet. Angesichts des engen zeitlichen, sachlichen und s i - tuativen Zusammenhangs der einzelnen Taten und der nunmehr vollstnd i - gen Schadenswiedergutmachung ist die Gesamtstrafe, die von der B e - schwerdefhrerin als Ergebnis eines zu straffen Zusammenzugs der Einze l - strafen angegriffen wird, aus Rechtsgrnden nicht zu beanstanden und d a - her vom Revisionsgericht hinzunehmen. Harms Hger Raum Brause Schaal
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