ECLI:DE:BGH:2018:280818B5STR 326.18.0 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 326/18 vom 28. August 2018 in der Strafsache gegen wegen Vergewaltigung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. August 2018 beschlossen: Es wird festgestellt, dass der Angeklagte seinen Antrag auf Wiede r- einsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Febr u- ar 2018 wirksam zurückgenommen hat. Es hat daher mit dem Ve r- werfungsbeschluss des Landgerichts Lübeck vom 17. Mai 2018 sein Bewenden. Mutzbauer Sander Schneider Berger Mosbacher
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