ECLI:DE:BGH:2016:071216U5STR366.16.0 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 366/16 v om 7 . Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer Brandstiftung - 2 - Der 5 . Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 7 . Deze m- ber 2016 , an der teilgenom men haben: Richter Prof. Dr. Sander als Vorsitzender , Richter in Dr. Schneider, Richter Dr. Berger, Richter Bellay, Richter Dr. Feilcke als beisitzende Richter , Staatsanwältin als Gruppenleiterin als Vertreter in der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwal t S . , Rechtsanwältin R . als Verteidiger, Justiz angestellte als Urkundsbeamt in der Geschäftsstelle, - 3 - für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Land - gerichts Kiel vom 9. März 2016 wird v erworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen - Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung zu einer F reiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die hiergegen mit der Sachrüge geführte, auf den Strafausspruch b e- schränkte Revision der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt ve r- treten wird, bleibt ohne Erfolg. Die Beanstandungen der Revision gegen die Strafzumessung des Lan d- gerichts zeigen keinen Rechtsfehler auf. Dies gilt insbesondere für den U m- stand, dass die Strafkammer das planvolle Vorgehen des Angeklagten nicht strafschärfend bewertet hat. Aus dem Gesamtzusammenhang der Ur teilsgrü n- de ist zu ersehen, dass ihr das Tatbild nicht aus dem Blick geraten ist. Sander Schneider Berger Bellay Feilcke 1 2
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