5 StR 370/12 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 9. Oktober 20 12 in der Strafsache gegen wegen gefährlicher Körperverletzung - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgeri chtshofs hat in der Sitzung vom 9. Oktober 2012 , an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter Basdorf, Richter Schaal , Richter Dölp, Richter Prof. Dr. König , Richter Bellay als beisitzende Richter, Bundesanwalt als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Rechtsanwalt als Verteidiger, Justiz hauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, - 3 - für Recht erkannt: Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. März 2012 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hier - durch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staats - kasse zur Last. Von Rechts wegen G r ü n d e Die Revision ist offensichtlich unbegründet. Dies entspricht dem A n- trag des Generalbundesanwalts, der die Revision der Staatsanwaltschaft nicht vertreten hat. Basdorf Schaal Dölp König Bellay 1
Full & Egal Universal Law Academy