5 StR 42/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 15. M344rz 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. M344rz 2007 beschlossen: 1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Berlin vom 5. September 2006 wird nach 247 349 Abs. 2 und 4 StPO mit der Ma337gabe als unbegr374ndet verworfen, dass der Angeklagte verurteilt wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmit-teln in nicht geringer Menge sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln unter Einbezie-hung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergar-ten in Berlin vom 26. September 2005 und der Einzelstra-fen aus dem Urteil dieses Gerichts vom 3. Januar 2006 unter Aufl366sung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmit-teln in nicht geringer Menge in acht F344llen zu einer weite-ren Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Mo-naten. 2. Der Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmit-tels zu tragen. - 3 - G r 374 n d e Die Verurteilungen, deren Strafen vom Landgericht einbezo-gen worden sind, sind untereinander gesamtstrafenf344hig. So wurden die dem Urteil vom 3. Januar 2006 zugrunde liegenden Taten am 11. M344rz 2005 und damit vor dem Urteil vom 26. September 2005 begangen. Mithin h344tten auch die Einzelstrafen aus dem Urteil vom 3. Januar 2006 in die erste Gesamtstra-fe einbezogen werden m374ssen, die zweite Gesamtstrafe h344tte lediglich aus den Einzelstrafen f374r die F344lle 9 bis 16 gebildet werden d374rfen. Auf Antrag des Generalbundesanwalts bildet der Senat die Gesamtstrafen neu und er-kennt 226 ebenfalls antragsgem344337 226 auf die aus dem Tenor ersichtlichen an-gemessenen, den Angeklagten hinsichtlich des Gesamtstraf374bels nicht be-schwerenden Gesamtfreiheitsstrafen, 247 354 Abs. 1a S. 2 (i.V.m. Abs. 1b S. 3) StPO. 1 Basdorf Gerhardt Raum Schaal J344ger
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