5 StR 428/08 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 27. Januar 2009 in der Strafsache gegen wegen versuchten Totschlags u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-desanwalts und nach Anh366rung des Angeklagten sowie seines Verteidigers am 27. Januar 2009 beschlossen: Das Gesuch des Verurteilten, ihm nach dem Senatsbe-schluss vom 16. September 2008 (247 349 Abs. 2 StPO) zur Nachholung von Verfahrensr374gen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vers344umung der Frist zur Begr374n-dung seiner Revsion gegen das Urteil des Landgerichts G366r-litz vom 14. April 2008 zu gew344hren, wird als unzul344ssig verworfen. Zur Begr374ndung wird auf die Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 30. Dezember 2008 verwiesen. Basdorf Brause Schaal Schneider D366lp
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