5 StR 468/10 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 8. November 2010 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Betruges u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2010 beschlossen: Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Berlin vom 19. April 2010 werden nach 247 349 Abs. 2 StPO als unbegr374ndet verworfen; hinsichtlich des Angeklag-ten I. wird klargestellt, dass auch die Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 24. Ap-ril 2007 226 (265 Ds) 94 Js 4576/03 226 einbezogen ist. Jeder Beschwerdef374hrer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Basdorf Brause Schaal Schneider K366nig
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