5 StR 478/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. November 2005 in der Strafsache gegen wegen versuchten Mordes u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2005 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-richts Frankfurt (Oder) vom 29. M344rz 2005 wird nach 247 349 Abs. 2 StPO als unbegr374ndet verworfen. Der Beschwerdef374hrer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Der Senat h344lt die gefundene Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten angesichts des massiven Tatbildes 226 aus menschenverachtender Motivation geschehenes Anz374nden eines schlafenden Obdachlosen, der die entstandenen Brandwunden nur dank intensivmedizinischer Versorgung mit erheblichen Verletzungsfolgen 374berlebte 226 f374r ausgesprochen milde. Basdorf H344ger Gerhardt Brause Schaal
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