5 StR 499/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 5. Dezember 2007 in der Strafsache gegen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Dezember 2007 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Juni 2007 nach 247 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-handlung und Entscheidung, auch 374ber die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-richts zur374ckverwiesen. G r 374 n d e 1 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zw366lf F344llen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die (konkludent) wirksam auf den Strafausspruch beschr344nkte Re-vision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensbeanstandung Erfolg. Hierzu hat der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 24. Oktober 2007 ausgef374hrt: 2 204Mit der zul344ssig erhobenen Aufkl344rungsr374ge moniert der Beschwer-def374hrer zu Recht, dass das Landgericht davon abgesehen hat, einen psy-chiatrischen Sachverst344ndigen mit der Begutachtung seiner Person zur Fest-stellung der Beeintr344chtigung der Steuerungsf344higkeit im Zeitpunkt der je-weils abgeurteilten Taten zu betrauen. 3 Sowohl die zur Aburteilung gelangten Taten als auch die der Verurtei-lung durch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese vom 18. November 1993 4 - 3 - (vgl. UA S. 4 f.) zugrunde liegenden Rechtsverst366337e waren ersichtlich Aus-druck einer erheblichen p344dophilen Neigung des Beschwerdef374hrers. Ob diese sexuelle Devianz bereits die Schwelle zur schweren seelischen Abar-tigkeit im Sinne der 247247 20, 21 StGB 374berschritt, h344tte n344herer tatrichterlicher Aufkl344rung unter Inanspruchnahme sachverst344ndiger Hilfe bedurft.223 Dies hat der Generalbundesanwalt im Einzelnen zutreffend n344her dar-gelegt. Der Senat stimmt dem zu. 5 Basdorf Gerhardt Brause Schaal J344ger
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