5 StR 536/05 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 26. Januar 2006 in der Strafsache gegen wegen gewerbsm344337iger Abgabe von Bet344ubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2006 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 25. August 2005 wird 226 mit Zustimmung des Generalbundesanwalts 226 der Verfall von der Verfolgung ausgenommen. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das genannte Ur-teil wird nach 247 349 Abs. 2 StPO als unbegr374ndet mit der Ma337gabe verworfen, dass der Ausspruch 374ber den Verfall entf344llt. 3. Der Angeklagte tr344gt die Kosten seines Rechtsmittels. G r 374 n d e Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 204gewerbsm344337igen uner-laubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln in neunundvierzig F344llen, we-gen unerlaubten Handeltreibens mit Bet344ubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Bet344ubungsmitteln sowie wegen gewerbsm344337iger unerlaubter Abgabe von Bet344ubungsmitteln an Min-derj344hrige in vier F344llen223 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von f374nf Jahren ver-urteilt, sichergestellte Bet344ubungsmittel eingezogen und den Verfall von 5.115 200 angeordnet. Das im 334brigen im Sinne von 247 349 Abs. 2 StPO unbe-gr374ndete Rechtsmittel f374hrt lediglich zur Beschr344nkung der Rechtsfolgen auf den Strafausspruch und die angeordnete Einziehung (247 442 Abs. 1 i.V.m. 247 430 StPO). Solches ist gerechtfertigt, weil das Landgericht seine als nega-tive Ermessensentscheidung nach 247 73c Abs. 1 Satz 2 StGB aufzufassenden - 3 - Erw344gungen vornehmlich auf rechtlich nicht tragf344hige Umst344nde 226 h366herer Erl366s aus unbekannt gebliebenen Rauschgiftgesch344ften und Verwendung von Gewinnen aus Rauschgiftverk344ufen zur Deckung des Eigenbedarfs (vgl. Tr366ndle/Fischer, StGB 53. Aufl. 247 73c Rdn. 5) 226 st374tzt und die pers366nliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten eine andere Entscheidung ausgeschlossen erscheinen l344sst. Harms H344ger Raum Brause Schaal
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