5 StR 537/00 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 13. Dezember 2000 in der Strafsache gegen wegen Rechtsbeugung u. a. - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Dezember 2000 beschlossen: Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Lan d - gerichts Berlin vom 1. November 1999 nach § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Angeklagte wird freigesprochen. Ihre notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. G r ü n d e Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in T a - teinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die Revision der Angeklagten führt mit der Sachrüge zur Aufhebung der Verurteilung und Freisprechung der Angeklagten. Entgegen der Auffassung des Landgerichts weist der Fa ll mehrere Besonderheiten auf, welche hier aus subjektiven Gründen abweichend von der Regel in Fällen schlichter Paßvorlage die Annahme von Rechtsbe u - gung wegen eklatant menschenrechtswidriger Inhaftierung nicht rechtfertigt: So hatte sich der Verfolgte anders als in den Fällen, in welchen die ei n - schlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet wurde (vgl. BGHSt 41, 247, 274; BGHR StGB § 336 DDR -Recht 27) tagsüber an e i - nen belebten Grenzübergang begeben. Nach seiner Festnahme hatte er, wie festgestellt (UA S. 6), seinen Ausreisewunsch wiederholt besonders drastisch und damit in einer aus der Sicht von DDR -Justizangehörigen zur - 3 - Tatzeit als erschwerend zu wertenden Weise zum Ausdruck gebracht. Die von der Angeklagten zu verantwortende Sanktionierung blieb mit einer fün f - monatigen Haftstrafe erheblich unter vielen vom Senat wiederholt in Fällen dieser Art beurteilten Sanktionen der DDR -Justiz; zudem ist es freilich ohne Zutun der Angeklagten anschließend bei einer wenige Wochen andauer n - den Inhaftierung des Verfolgten geblieben. Bei dieser Sachlage gelangt der Senat zur Durchentscheidung auf Fre i - spruch (§ 354 Abs. 1 StPO) aus subjektiven Gründen (vgl. BGH NStZ -RR 2000, 140 m.w.N.). Harms Basdorf Tepperwien Gerhardt Brause
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