5 StR 541/09 (alt: 5 StR 294/09) BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 28. Januar 2010 in der Strafsache gegen wegen unerlaubter Abgabe von Bet344ubungsmitteln u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Januar 2010 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts Bautzen vom 29. September 2009 nach 247 349 Abs. 4 StPO aufgehoben. Die Gesamtstrafe unterliegt unge-achtet der Reduzierung um ein Jahr denselben Bedenken, die dem Senatsbeschluss vom 5. August 2009 in dieser Sa-che zugrunde liegen. Zu neuer Verhandlung und Entscheidung 374ber den Gesamt-strafausspruch 226 sowie 374ber die Kosten der Revision 226 wird die Sache nunmehr an das Landgericht Dresden zur374ckver-wiesen. Basdorf Raum Schaal K366nig Bellay
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