BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 597/14 vom 25. März 2015 in der Strafsache gegen wegen Anstiftung zur Brandstiftung u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. März 2015 beschlossen: Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offe n- sichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend beric h- eingefügt werden. Sander Schneider König Berger Bellay
Full & Egal Universal Law Academy