BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 61/14 vom 27. März 2014 in der Strafsache gegen wegen Körp erverletzung mit Todesfolge Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. März 2014 beschlossen: Die Revision der Angeklagten K . gegen das U rteil des Landg e- richts Berlin vom 11. Oktober 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, der Beschwerdeführerin die Kosten ihres Rechtsmittels aufzuerlegen . Der Senat sieht bei der Beurteilung der subjektiven Tat seite, der Schuldfähigkeit und der Ablehnung einer Maßregel nach § 63 StGB keinen Rechtsfehler. Basdorf Sander Schneider Dölp Bellay
Full & Egal Universal Law Academy