5 StR 634/12 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 7. März 2013 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen schweren Raubes - 2 - Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 7. März 2013 beschlossen: Die Revision en de r Angeklagten gegen das Urteil des Lan d- gerichts Saarbrücken vom 30. August 2012 w erden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführer ha ben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen. Der Urteilstenor wird dahingehend berichtigt, dass das Urteil des Amtsger ichts Saarlouis vom 16. Dezember 2011 datiert. Basdorf Raum Sander König Bellay
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