BPatG 154 08.05 BUNDESPATENTGERICHT _______________ (Aktenzeichen) 26. September 2007 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … 5 W (pat) 425/06 Verkündet am - 2 - … betreffend das Gebrauchsmuster 201 21 992 hier: Löschungsantrag hat der 5. Senat (Gebrauchsmuster-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. September 2007 durch den Vorsitzenden Richter Müllner sowie die Richter Dipl.-Ing. Dr. Henkel und Dipl.-Ing. Univ. Harrer beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Be-schluss des Deutschen Patent- und Markenamtes -Gebrauchsmusterabteilung I - vom 29. November 2005 auf-gehoben. 2. Das Gebrauchsmuster 201 21 992 wird gelöscht. 3. Die Kosten des Löschungsverfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Antragsgegnerin. G r ü n d e I. Die Beschwerdegegnerin ist Inhaberin des Gebrauchsmusters 201 21 992 mit der Bezeichnung „Flussmittelzusammensetzungen zum Hartlöten von Teilen, insbe-sondere auf der Basis von Aluminium als Grundmaterial, sowie derartige Teile“. Es ist abgezweigt aus der am 28. August 2001 beim Deutschen Patent- und Mar-kenamt eingereichten Patentanmeldung DE 101 41 883.3, deren Anmeldetag so-- 3 - mit auch für das Gebrauchsmuster gilt, das am 23. Oktober 2003 in das Gebrauchsmusterregister eingetragen und dessen Schutzdauer verlängert worden ist. Die prioritätsbegründende Patentanmeldung enthält 35 Schutzansprüche, gerich-tet auf eine Flussmittelzusammensetzung, auf Verfahren zu deren Herstellung und auf deren Verwendung sowie auf Verfahren zum Herstellen beschichteter Form-teile, auf ein beschichtetes Formteil und dessen Verwendung, weiter auf Hartlöt-verfahren zum Herstellen verbundener Formteile sowie solcher, die mit der Fluss-mittelzusammensetzung beschichtet sind und schließlich auf Hartlötverfahren zum Herstellen verbundener Formteile sowie auf eine Hartlotbeschichtung. Demgegenüber weist das Gebrauchsmuster 34 Schutzansprüche auf, gerichtet auf eine Flussmittelzusammensetzung, auf ein beschichtetes Formteil, auf ein mindestens teilweise beschichtetes Rohteil, auf verbundene Formteile sowie auf ein mit der Flussmittelzusammensetzung beschichtetes Formteil und schließlich auf verbundene Formteile sowie auf eine Hartlotbeschichtung. Die eingetragenen Schutzansprüche des Gebrauchsmusters lauten: 1. Flussmittelzusammensetzung, enthaltend zumindest ein Flussmittel, ein Lösungsmittel und ein Bindemittel. 2. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Flussmittel ein zusatzkomponentenhaltiges Flussmittel ist. 3. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 2, wobei die Zu-satzkomponente ein Metall, bevorzugt ein pulverförmiges Metall ist. - 4 - 4. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 2 oder 3, wobei das Metall ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Sili-cium und/oder Aluminium. 5. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Bindemittel ein chemisch und/oder physikalisch trocknendes organisches Polymer ist. 6. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 5, wobei das chemisch und/oder physikalisch trocknende organische Poly-mer ausgewählt ist aus der Gruppe, bestehend aus Polyu-rethanen, Kunstharzen, Phthalaten, Acrylaten, Vinylharzen und Polyolefinen. 7. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Bindemittel in einem polaren oder nicht polaren Lösungsmittel dispergiert vorliegt. 8. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei die Flussmittelzusammensetzung 15 bis 50 Gew.-%, bevorzugt 15 bis 45 Gew.-% Flussmittel, 0,1 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 25 Gew.-% eines Binde-mittels in einem polaren oder nicht-polaren Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch enthält. 9. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Flussmittel ein Flussmittel auf der Basis eines Kaliumfluoaluminats, insbesondere auf der Basis von KnAIFm mit 1 ≤ m ≤ 3 und 4 ≤ n ≤ 6 ist. - 5 - 10. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Flussmittel eine Zusammenset-zung, ermittelt mittels Elementaranalyse, von 20 bis 45 % K, 10 bis 25 % AI und 40 bis 60 % F aufweist. 11. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Flussmittel als Eutektikum, bevor-zugt als Eutektikum mit einem Schmelzpunkt im Bereich von 562°C bis 572°C vorliegt. 12. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei das Flussmittel-NOCOLOK® ist. 13. Flussmittelzusammensetzung nach einem der vorhergehen-den Ansprüche, wobei die Flussmittelzusammensetzung des Weiteren mindestens 1 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 20 Gew.-%, besonders bevorzugt 1 bis 10 Gew.-% eines Thixotropiermit-tels enthält. 14. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 13, enthaltend ein Thixotropiermittel auf der Basis von Gelatine und/oder Pektinen. 15. Flussmittelzusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, umfassend die Schritte zur Herstellung, dass a) die Hälfte des Lösungsmittels zusammen mit dem Binde-mittel und dem Thixotropiermittel vorgelegt wird, b) unter Rühren das Flussmittel zugegeben wird und c) im letzten Schritt der Rest des Lösungsmittels hinzugege-ben wird. - 6 - 16. Flussmittelzusammensetzung nach Anspruch 15, hergestellt unter Einhaltung der Reihenfolge der Schritte a), b) und c). 17. Beschichtetes Formteil auf der Basis von Aluminium oder Aluminiumlegierungen, hergestellt unter Verwendung der Flussmittelzusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 14. 18. Mindestens teilweise beschichtetes Rohteil auf der Basis von Aluminium oder Aluminiumlegierungen, hergestellt unter Ver-wendung der Flussmittelzusammensetzung nach einem der Ansprüche 13 oder 14. 19. Beschichtetes Formteil, wobei das Verfahren zu seiner Her-stellung den Schritt umfasst, dass die Flussmittelzusammen-setzung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bevorzugt nach einem der Ansprüche 1 bis 12, auf ein Formteil aufgebracht wird. 20. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 19, wobei das Verfah-ren zu seiner Herstellung den weiteren Schritt umfasst, dass bei einer Temperatur im Bereich von 15° C bis 70° C, bevor-zugt 25° C bis 70° C, getrocknet wird. 21. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 20, gekennzeichnet durch die Ausbildung als Automobilbau-Formteil. 22. Verbundene Formteile auf der Basis von Aluminium oder Aluminiumlegierungen, wobei das Verfahren zur Herstellung die Schritte umfasst, dass gemäß einem der Ansprüche 19 - 7 - oder 20 hergestellte beschichtete Formteile mittels Hartlöten verbunden werden. 23. Verbundene Formteile nach Anspruch 22, wobei bei der Her-stellung das Verbinden mittels Hartlöten unter Erwärmen auf über 450° C, bevorzugt auf über 560° C, erfolgt. 24. Mit der Flussmittelzusammensetzung nach einem der Ansprü-che 13 oder 14 beschichtetes Formteil, umfassend die Schritte bei seiner Herstellung, dass a) ein Rohteil mit der Flussmittelzusammensetzung nach ei-nem der Ansprüche 13 oder 14 beschichtet wird, b) das beschichtete Rohteil zu einem Formteil geformt wird. 25. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 24, wobei das Verfah-ren zur Herstellung in Schritt a) so geführt wird, dass die Dicke der Schicht mit der Flussmittelzusammensetzung, bezogen auf die Trockenschicht, auf 1 bis 20 µm, bevorzugt 5 bis 15 µm, eingestellt wird. 26. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 24 oder 25, wobei das beschichtete Rohteil nach Schritt a) bei Normaldruck bei einer Temperatur von unter 220° C getrocknet wird. 27. Beschichtetes Formteil nach einem der Ansprüche 24 bis 26, wobei für die Herstellung das beschichtete Rohteil mit einer hydrophob versiegelnden Schicht versehen wird. 28. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 25, wobei zur Herstel-lung die hydrophob versiegelnde Schicht nach dem Rohteil- Formgebungsschritt zum Formteil entfernt wird. - 8 - 29. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 28, wobei zur Herstel-lung die hydrophob versiegelnde Schicht durch Abdampfen, Pyrolyse und/oder durch Extraktion mit einem Kohlenwasser-stoff, bevorzugt einem Olefin entfernt wird. 30. Beschichtetes Formteil nach Anspruch 28, wobei zur Herstel-lung die hydrophob versiegelnde Schicht mittels des zur Roh-teil-Formgebung verwendeten Umformöls entfernt wird. 31. Beschichtetes Formteil nach einem der Ansprüche 24 bis 30, wobei zur Herstellung das Rohteil ein Blech und/oder ein Coil ist, bevorzugt ein Blech und/oder ein Coil auf der Basis von Aluminium oder Aluminiumlegierungen. 32. Verbundene Formteile auf der Basis von Aluminium oder Aluminiumlegierungen, wobei das Verfahren die Schritte um-fasst, dass nach einem der Ansprüche 24 bis 31 Formteile hergestellt und mittels Hartlöten verbunden sind. 33. Verbundene Formteile nach Anspruch 32, wobei zur Herstel-lung das Verbinden der Formteile mittels Hartlöten unter Er-wärmen auf über 450° C, bevorzugt auf über 560° C, erfolgt. 34. Hartlotbeschichtung, enthaltend die Flussmittelzusammenset-zung nach einem der Ansprüche 1 bis 14. Die Antragsstellerin hat am 3. Februar 2004, eingegangen am 6. Februar 2004, die Löschung des Gebrauchsmusters mangels Schutzfähigkeit beantragt und be-ruft sich dabei auf fehlende Neuheit und fehlenden erfinderischen Schritt. Dazu macht sie eine eigene Vorbenutzung geltend und legt dazu Dokumente E1 bis E17 - 9 - vor, die Geschäftskorrespondenzen, Fertigungsprotokoll, Sicherheitsdatenblätter usw. betreffen. Die Antragsgegnerin hat dagegen in vollem Umfang Widerspruch erhoben und hält den Vortrag der Antragstellerin für nicht hinreichend substantiiert, so dass das Gebrauchsmuster hinsichtlich seiner Schutzfähigkeit unangetastet bleibe. In einem Zwischenbescheid vom 22. November 2004 hat die Gebrauchsmuster-abteilung I des Deutschen Patent- und Markenamts unter anderem auf Grund des Amtsermittlungsprinzips aus dem umfangreichen Stand der Technik, der durch Recherchen aus den Prüfungsverfahren zur Ursprungsanmeldung und zur paral-lelen europäischen Patentanmeldung ermittelt worden sei, die Entgegenhaltun-gen (18) bis (30) benannt und diese in das Löschungsverfahren als maßgeblich hinsichtlich mangelnder Neuheit und mangelndem erfinderischen Schritt einge-führt. Hierzu wird auf den Inhalt der Amtsakte verwiesen. Die Antragsgegnerin hat darauf hin ihr Schutzbegehren durch neue Schutzan-sprüche gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen 1 bis 6 ersetzt, deren Schutz-fähigkeit die Antragstellerin widerspricht. In der mündlichen Verhandlung vor der Gebrauchsmusterabteilung I vom 29. November 2005 hat der Vorsitzende auf den weder ausreichend substantiier-ten noch schlüssigen Vortrag der Antragstellerin zur offenkundigen Vorbenutzung hingewiesen und Bedenken zur Rechtsbeständigkeit des Streitgebrauchsmusters gegenüber den zum Stand der Technik in das Löschungsverfahren eingeführten Druckschriften geäußert. Hierzu haben die Parteien mündlich verhandelt. Schließlich wurde als Beschluss der Gebrauchmusterabteilung I verkündet, dass das - 10 - - Gebrauchsmuster teilweise gelöscht wird, soweit es über die Schutzansprüche 1 bis 9 und 29 nach Hilfsantrag 6 vom 8. bzw. 10. November 2005 (entsprechend Hilfsantrag 7 vom 29. November 2005) hinausgeht. - Der weitergehende Löschungsantrag wurde zurückgewiesen. Das danach geltende Schutzbegehren lautet: 1. Hartlöt-Flussmittelzusammensetzung, enthaltend zumindest ein Flussmittel, ein Lösungsmittel und ein Bindemittel, wobei das Bindemittel ein chemisch und/oder physikalisch trockenes, organisches Polyurethan ist und das Flussmittel ein Flussmit-tel auf der Basis eines Kaliumfluoaluminats, insbesondere auf der Basis von KnAlFm mit 1
Full & Egal Universal Law Academy