1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 – 8 Sa 132/11 – teilweise aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. November 2010 – 23 Ca 2753/10 – wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Schäferkord
Reiner Koch