1. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. September 2010 – 12 Sa 627/10 – wird zurückgewiesen.
2. Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Fischermeier
Gallner
Spelge
Jerchel
Hoffmann