Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_1005/2016 Verfügung vom 12. Oktober 2016 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg, Beschwerdeführerin, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Wiederherstellung der Frist zur Einsprache gegen einen Strafbefehl; überspitzter Formalismus, Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, vom 15. Juli 2016. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Oktober 2016 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Einzelgericht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 12. Oktober 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill