Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_1029/2018 Verfügung vom 23. Oktober 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber Held. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführerin, gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8090 Zürich, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Rückzug (Nichtanhandnahme, Nichtleisten der Prozesskaution), Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 14. September 2018 (UE180178-O/U/HON). Erwägungen: 1. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 11. Oktober 2018 Beschwerde in Strafsachen gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich vom 14. September 2018 (UE180178-O/U/HON). 2. Mit Schreiben vom 22. Oktober 2018 wurde die Beschwerde zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 23. Oktober 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: Held