Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_1128/2018 Verfügung vom 11. Dezember 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Stadtrichteramt Zürich, Postfach, 8022 Zürich, Beschwerdegegner. Gegenstand Strafbefehl, Rückzug der Einsprache; Rückzug, Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Oktober 2018 (UH180287-O/U/HEI). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 11. Dezember 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill