Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_1181/2015 Verfügung vom 3. Dezember 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Freiburg, Postfach 1638, 1701 Freiburg, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Entschädigung der amtlichen Verteidigung, überspitzter Formalismus, Beschwerde gegen das Urteil des Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg vom 13. Oktober 2015. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 2. Dezember 2015 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Strafkammer des Kantonsgerichts Freiburg schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 3. Dezember 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: C. Monn