Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_1233/2013 Verfügung vom 3. März 2014 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Mathys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich, Tösstalstrasse 163, 8400 Winterthur, Beschwerdeführerin, gegen X.________, Beschwerdegegner. Gegenstand Vorsorgliche Unterbringung, Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 20. November 2013. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. Februar 2014 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 3. März 2014 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Mathys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill