Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_1258/2017 Verfügung vom 21. Dezember 2017 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Advokat Dr. Christian von Wartburg, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Erste Staatsanwältin, Grenzacherstrasse 8, 4132 Muttenz, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Entschädigung; rechtliches Gehör etc.; Rückzug Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, vom 7. August 2017 (470 17 97). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 21. Dezember 2017 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill