Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_1283/2015 Verfügung vom 4. Januar 2016 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Mehrfache Verletzung der Verkehrsregeln usw., Beschwerde gegen das Urteil des Strafgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2014. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Strafgericht des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 4. Januar 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: Monn