Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_1285/2015 Verfügung vom 21. Dezember 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Stadtrichteramt Winterthur, Pionierstrasse 13, Postfach, 8400 Winterthur, Beschwerdegegner. Gegenstand Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts, Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Dezember 2015. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 (Posteingang: 18. Dezember 2015) zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 21. Dezember 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: Monn