Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_146/2018 Verfügung vom 27. Februar 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Unseld. Verfahrensbeteiligte A.________, vertreten durch Rechtsanwalt Nadir Guglielmoni, Beschwerdeführerin, gegen 1. Bundesanwaltschaft, Taubenstrasse 16, 3003 Bern, 2. X.________, Beschwerdegegner. Gegenstand Zivilforderung; rechtliches Gehör; Rückzug, Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 30. September 2016 und 30. März 2017 (SK.2015.44). Erwägung: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 21. Februar 2018 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 27. Februar 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Unseld