Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_16/2010 Verfügung vom 11. Januar 2010 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Favre, Präsident. Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Parteien X.________, Beschwerdeführer, gegen Sezione della circolazione, Ufficio giuridico, 6528 Camorino, Beschwerdegegnerin. Gegenstand SVG-Widerhandlung, Beschwerde gegen das Urteil des Presidente della Pretura penale vom 17. Dezember 2009 (30.2008.133). Der Präsident zieht in Erwägung: Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 31. Dezember 2009 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde in Strafsachen wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Presidente della Pretura penale schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 11. Januar 2010 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin: Favre Arquint Hill