Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_292/2018 Verfügung vom 26. April 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Statthalteramt des Bezirkes Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Beschwerdegegner, . Gegenstand Missachten polizeilicher Anordnungen; Rückzug, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 29. November 2017 (SU170035-O/U/gs). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 25. April 2018 (eingegangen am 26. April 2018) zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 26. April 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill