Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_348/2017 Verfügung vom 18. April 2017 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Stadtrichteramt Zürich, Postfach, 8022 Zürich, Beschwerdegegner. Gegenstand Übertretung der Verkehrsvorschriften; Rückzug der Einsprache, Beschwerde gegen die Verfügung des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 3. März 2017. Erwägungen: 1. Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 12. April 2017 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 18. April 2017 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill