Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_512/2015 Verfügung vom 16. Juni 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Oberholzer, präsidierendes Mitglied, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführerin, gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 20, Wielandhaus, 5001 Aarau, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Einstellungsverfügung (Vergewaltigung usw.), Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 25. März 2015. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 9. Juni 2015 zurückgezogen. Demnach verfügt das präsidierende Mitglied: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 16. Juni 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Das präsidierende Mitglied: Oberholzer Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill