Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_549/2016 Verfügung vom 14. Juni 2016 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4051 Basel, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Einsprache gegen Strafbefehl, Beschwerde gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt, Statthalterin, vom 8. April 2016. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2016 (eingegangen am 13. Juni 2016) zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt, Statthalterin, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 14. Juni 2016 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: Monn