Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_589/2017 Verfügung vom 23. Juni 2017 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8090 Zürich, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Einfache Verletzung der Verkehrsregeln, Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Strafkammer, vom 2. Mai 2017. Erwägungen: 1. Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 21. Juni 2017 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde wird als gegenstandslos am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 23. Juni 2017 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill