Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_722/2015 Verfügung vom 17. Juli 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Faga. Verfahrensbeteiligte X.________, vertreten durch Rechtsanwalt Eric Stern, Beschwerdeführer, gegen Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Amtsleitung, Feldstrasse 42, 8090 Zürich, Beschwerdegegner. Gegenstand Bedingte Entlassung; unentgeltliche Rechtspflege, Beschwerde gegen die Verfügung des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, vom 3. Juni 2015. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. Juli 2015 zurückgezogen. Demnach verfügt der Instruktionsrichter: 1. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 2. Abteilung, Einzelrichter, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 17. Juli 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Instruktionsrichter: Oberholzer Der Gerichtsschreiber: Faga