Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_743/2015 Verfügung vom 18. August 2015 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiber C. Monn. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführerin, gegen 1. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen, 2. Y.________, Beschwerdegegner. Gegenstand Nichtanhandnahme (Diebstahl, Veruntreuung usw.), Beschwerde gegen den Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 23. Juni 2015. Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 15. August 2015 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 18. August 2015 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Der Gerichtsschreiber: C. Monn