Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_796/2018 Verfügung vom 12. September 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Denys, Präsident, Gerichtsschreiberin Arquint Hill. Verfahrensbeteiligte A._________, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Peter Fejan, Beschwerdeführerin, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden, Erster Staatsanwalt, Sennhofstrasse 17, 7000 Chur, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Einstellungsverfügung (mehrfache Veruntreuung); Rechtzeitigkeit der Beschwerde; Rückzug, Beschwerde gegen die Verfügung des Kantonsgerichts von Graubünden, II. Strafkammer, vom 19. Juli 2018 (SK2 18 30). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 4. September 2018 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht von Graubünden, II. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 12. September 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Denys Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill