Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal 6B_801/2017 Verfügung vom 13. März 2018 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Oberholzer, als Instruktionsrichter, Gerichtsschreiber Faga. Verfahrensbeteiligte A.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen, Schützengasse 1, 9001 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, Gegenstand Entschädigung amtliche Verteidigung; Willkür etc., Rückzug, Beschwerde gegen den Entscheid des Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2017 (AK.2017.39-AP; ST.2016.17739). Erwägungen: Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 23. November 2017 zurückgezogen. Demnach verfügt der Instruktionsrichter: 1. Das Verfahren wird als durch Rückzug erledigt am Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Präsidenten der Anklagekammer des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 13. März 2018 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Instruktionsrichter: Oberholzer Der Gerichtsschreiber: Faga