- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 350/11 6 Sa 115/10 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Im Namen des Volkes! Verkündet am 13. Dezember 2012 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen 1. Beklagte, Berufungsbeklagte zu 1., Revisionsklägerin zu 1. und Revisionsbeklagte zu 2., 2. Berufungsbeklagte zu 2. und Revisionsklägerin zu 1., - 2 - 6 AZR 350/11 - 3 - pp. Klägerin, Berufungsklägerin, Revisionsbeklagte zu 1. und Revisionsklägerin zu 2., hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsge-richt Gallner und Spelge sowie die ehrenamtlichen Richter Schäferkord und Koch für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückwei-sung der Revision der Klägerin das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 483/10 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! - 3 - 6 AZR 350/11 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzich-tet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch 1
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