- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 6 AZR 607/11 8 Sa 132/11 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Im Namen des Volkes! Verkündet am 13. Dezember 2012 URTEIL Gaßmann, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen 1. Beklagte zu 1., Berufungsbeklagte zu 1. und Revisionsklägerin, 2.
3. Beklagte zu 3. und Berufungsbeklagte zu 2., - 2 - 6 AZR 607/11 - 3 - pp. Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. Dezember 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Fischermeier, die Richterinnen am Bundesarbeitsge-richt Gallner und Spelge sowie die ehrenamtlichen Richter Schäferkord und Koch für Recht erkannt: 1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Mai 2011 - 8 Sa 132/11 - teilweise aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Berlin vom 25. November 2010 - 23 Ca 2753/10 - wird in vollem Umfang zurückgewiesen. 3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen! - 3 - 6 AZR 607/11 Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO). Fischermeier Gallner Spelge Schäferkord Reiner Koch 1
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